Rückblick auf das Webinar der KC Risk AG mit Prof. Dr. Rösl

Überschussliquidität, Mindestreserve und Co: Bekommen wir einen neuen Leitzins ?

Über 160 Teilnehmer durfte die KC Risk AG anlässlich eines Webinars mit „Ihrem Haus- und Hof-Volkswirt“ Herrn Prof. Dr. Gerhard Rösl von der Ostbayerischen technischen Hochschule in Regensburg begrüßen. Herr Prof. Dr. Rösl ist ein intimer Kenner der Notenbankpolitik und seit Jahren ein äußerst beliebter und sehr unterhaltsamer Referent (unter anderem an der Akademie Deutscher Genossenschaften ADG) ob seiner offenen und scharfzüngigen Aussagen. Aufgrund der langjährigen Zusammenarbeit dürfen wir ihn auch als „gefühlten Mitarbeiter unseres Hauses bezeichnen“ und haben uns sehr gefreut, dass er diesmal zum Thema „Überschussliquidität, Mindestreserve und auch neuem Leitzins“ referiert hat.

Besonders spannend war es von einem echten „Falken“ wieder den „BWL-Kopf“ volkswirtschaftlich zurechtgerückt zu bekommen.
Anhand praktischer Beispiele erläuterte Prof. Rösl, dass Bankenliquidität (Zentralbankbuchgeld zugunsten der Geschäftsbanken) nur durch die Zentralbank (also bspw. EZB) geschaffen und auch nur von dort aus wieder vernichtet werden kann. Interbankentransaktionen ändern die Höhe der volkswirtschaftlichen Bankenliquidität nicht, sondern verändern nur die Verteilung im System. Innerhalb des Geschäftsbankensystems ist es nur die Frage: „WER hat die Liquidität (gerade)“ und nicht „diese oder jene Bank(-engruppe) entzieht dem Geschäftsbankensystem Liquidität“ – das kann sie nämlich gar nicht.

Beeindruckend fand ich ganz persönlich die Relation der Überschussreserven (Girokontoeinlagen der Geschäftsbanken beim Eurosystem MINUS Mindestreserve-Soll = 35,6 Mrd.€) und der Überschussliquidität (Girokontoeinlagen der Geschäftsbanken beim Eurosystem MINUS Mindestreserve-Soll PLUS Einlagefazilität = 3,153 Bil. €) – die Dimensionen unterscheiden sich extrem und die Begriffe werden in den Medien und Veröffentlichungen teilweise deckungsgleich verwendet.

Hier die Hauptaussagen von Herrn Prof. Dr. Rösl:

Die Höhe der Überschussreserven /-liquidität bestimmt das Zinsregime und damit den Leitzins; sofern Überschussreserven/-liquidität (annähernd) null sind, so ist der Leitzins ein Zinssatz der sich aus einer Aktivposition in der Notenbankbilanz ableitet.
Wenn Überschussreserven /-liquidität substanzielle Werte annehmen, so kann,
der Geldmarktsatz nicht mehr im Zinskorridor gehalten werden,
das Zinskonzept zum Floor-Konzept werden,
der (faktische) Leitzins sich dann aus einer Passivposition in der Notenbankbilanz ableiten,
die Gefahr für Geldwertstabilität steigen.

Beruhigend waren die Aussagen, dass eine drastische Anhebung der Mindestreservesätze aus dem EZB Rat bis auf weiteres nicht geplant ist. Unser Takt. Treasury hat diese Erkenntnis bereits an unsere Mandanten transportiert, wenngleich die Gefahr einer Anhebung noch nicht gänzlich gebannt ist.

Das Fazit von Herrn Prof. Dr. Rösl lautete:
Das geldpolitische Umfeld in der Europäischen Währungsunion wird aller Voraussicht nach noch mindestens 10 Jahre von substanzieller Überschussliquidität geprägt sein
Das Floor-Konzept für den Leitzins kann ebenfalls als „dauerhaft“ angesehen werden
Der Satz für die Einlagenfazilität wird weiterhin die Rolle des Leitzinses übernehmen (zumindest solange die EZB keine eigenen Schuldverschreibungen emittiert)

Als Praktiker der KC Risk AG beschäftigt es uns schon stark, wie mit rückläufigen Bundesbank-Salden, ggfs. Abzug von Kundeneinlagen, erforderlichem Neuaufbau der „echten“ Liquiditätsreserve (eben nicht nur Anlagevermögen!!) umzugehen ist.
Die aktive Steuerung der Liquidität, fernab von LCR und anderen regulatorischen Bedingungen, ist und bleibt ein wichtiger Faktor.
Aber auch hier – Liquidität ist nicht Cash – reden wir von regulatorischer Liquidität, reden wir von „Funding“ und damit „Refinanzierung“ – auch hier sollte man sauber trennen.

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