Der European Green Bond Standard (EUGBS)

Seit Dezember 2024 der „Goldstandard“ für Grüne Bonds

Vor mehr als zehn Jahren wurden am Kapitalmarkt die ersten Grünen Bonds nach den Prinzipien der ICMA (International Capital Markets Association) begeben. Mittlerweile bewegt sich das jährliche Emissionsvolumen des bewährten Formats zwischen 400 und 500 Milliarden Euro. Die von der ICMA festgelegten Standards sorgen für eine vollständige Verwendung der Emissionserlöse für die von den Emittenten in ihren Rahmenwerken („Frameworks“) definierten Vorhaben. Die investierten Mittel unterstützen Maßnahmen zur Erreichung von umwelt- und klimarelevanten Zielen aus dem Katalog der SDGs (Sustainable Development Goals). Die ICMA empfiehlt den Emittenten, eine unabhängige Zweitmeinung (Second Party Opinion, kurz SPO) im Vorfeld der geplanten Emission einzuholen, die Auskunft über die Einschätzung zur geplanten Mittelverwendung u. a. hinsichtlich der Einhaltung der ICMA-Regeln gibt. Dasselbe gilt für die Begutachtung der tatsächlichen Mittelverwendung nach Abschluss der Emission. Die Emittenten berichten regelmäßig über die Auswirkungen des Portfolios auf die Nachhaltigkeit.

Der EU Green Bond Standard fokussiert sich auf die Kriterien der EU-Taxonomie

Der neue EUGBS ist ein freiwilliger Standard, den Emittenten, ebenso wie die ICMA-Principles, zur Begebung von Green Bonds nutzen können. Er ist dominiert von den Aktivitäten der ESMA (European Securities and Markets Authority) und den ESAs. Die ESMA überwacht die bei ihr registrierten Auditoren (i. d. R. Wirtschaftsprüfer und Ratingagenturen), die sowohl vor, während und nach der Emission der Anleihen obligatorische Prüfungen vornehmen. Die Audits erstrecken sich von der Prüfung des im Vorfeld der Emission veröffentlichten Factsheets, dessen Übereinstimmung mit den Regularien der Taxonomie, über die tatsächliche Verwendung der Finanzierungsmittel und der Begutachtung des Impact-Reportings des Emittenten. Die BaFin, als Vertreterin der ESA´s in Deutschland, prüft dann, ob und wie die Unterlagen durch die externen Prüfer begutachtet wurden und wie die Emittenten ihre Informationspflichten erfüllen. Alle Vorschriften hinsichtlich der externen Prüfung der Emission sind obligatorisch und sollen einen hohen Schutz gegen Greenwashing-Aktivitäten gewährleisten. Anleihen nach dem EUGBS wurden ab Januar 2025 von bisher einigen wenigen Emittenten begeben. Der enge Fokus auf Finanzierungsvorhaben, die den strengen Anforderungen der Taxonomie-Verordnung entsprechen, sowie die höheren regulatorischen Anforderungen einhalten, erschweren die Emissionstätigkeit im Segment der Green Bonds in Europa.

Peter Hofmann
Peter Hofmann
Stellvertretender Überwachungsvorstand

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