Ein halbes Jahr CRR III – Quo vadis?

Seit dem 01. Januar 2025 ist die CRR III von allen Instituten anzuwenden. Die erste Meldung erfolgte mit dem Stichtag 31. März, wobei die Abgabe bis zum 30. Juni erfolgen konnte. Nachdem die CRR III im Echtbetrieb angekommen ist, lohnt sich ein Blick auf die wichtigsten Forderungsklassen:

Institute & NEU: Nachrangige Forderungen

Hier entfiel die Sitzstaatenmethode, wodurch sich das Risikogewicht nun direkt aus der Anleihe des Schuldners ableitet. Je nach Rating liegt das Risikogewicht im Investment-Grade zwischen 20 (Bonitätsstufe I) und 50% (Bonitätsstufe III). Da unter der Sitzstaatenmethode die Anleihen überwiegend ein Risikogewicht von 20% (Ausnahme: Italien & Spanien) hatten, kam es im Durchschnitt zu einem Anstieg der Eigenmittelunterlegung. Noch schlimmer traf es die Senior Non-Preferred Anleihen. Diese erhalten – sofern nicht von Instituten des genossenschaftlichen Finanzverbunds begeben – ein Risikogewicht von 150%. Dies bedeutet gegenüber dem 31. Dezember 2024 teilweise eine Erhöhung der Eigenmittelanforderungen mit dem Faktor 7,5. Bei global systemrelevanten Instituten können sogar Senior Preferred-Anleihen ein Risikogewicht von 150% erhalten, sofern der Emittent die Emissionen zur Erfüllung seiner TLAC-Anforderungen verwendet. Aktuell nimmt aber nur die Banco Santander diese Möglichkeit in Anspruch. Die niedrige Spreaddifferenz am Gesamtmarkt zwischen Senior Preferred und Senior Non-Preferred ermöglicht aktuell den Wechsel in die bessere Rangfolge ohne größeren Renditeverzicht. 

Beteiligungen

Während die überwiegenden Regelungen der CRR III sofort in Kraft traten, gibt es bei den Beteiligungen ein sogenanntes phase-in. Das Risikogewicht steigt hier schrittweise von 100% auf 250%. Während die genossenschaftlichen Verbundbeteiligungen weitgehend Bestandsschutz genießen und bei 100% bleiben, betrifft dies vor allem die Aktien- bzw. Aktienfondsbestände. Zudem stecken in Immobilienfonds oftmals Beteiligungsstrukturen. Auch hier werden in Zukunft die Risikogewichte steigen, sofern keine Umstrukturierungen innerhalb der Fonds stattfinden. Die Auswirkungen auf den Gesamtrisikobetrag sind im Rahmen der Kapitalplanung zu berücksichtigen und auch eine Überprüfung der Asset Allokation unter den Gesichtspunkten „Rendite zu RWA“ ist empfehlenswert.

Gesichert durch Hypotheken auf Immobilien und ADC-Forderungen

Auf den ersten Blick gab es hier zunächst keine größeren Änderungen. Das Risikogewicht für private Wohnbaudarlehen wurde sogar von 35% auf 20% gesenkt, allerdings auf einen geringeren Anteil des Immobilienwertes. Bei einer 100%-Finanzierung waren die Auswirkungen marginal. Von großer Bedeutung sind die 12 Unterkategorien dieser Forderungsklasse. Dabei sollte das Augenmerkt insbesondere auf die Zeilen „Gesichert durch Hypotheken auf Wohnimmobilien – Sonstige – IPRE“ und „Gesichert auf Hypotheken auf Immobilien – Sonstige – IPRE“ liegen. Die Abkürzung IPRE (Income Producing Real Estate) gibt an, dass es sich um einkommensgenerierende Immobilien handelt. Sofern kein Realkreditausweis erfolgt ist, beispielsweise weil die Anforderungen an Artikel 124 Absatz 3 der CRR (noch) nicht erfüllt sind, erhalten diese Finanzierungen ein Risikogewicht von 150%. Daher ist eine regelmäßige Überprüfung sinnvoll, inwieweit Finanzierungen durch das Thema Verschlüsselung in eine Unterkategorie mit geringerer RWA-Belastung verschoben werden können. Ist dies nicht möglich, sollte die stark erhöhte Eigenmittelanforderung bei der Konditionsfindung berücksichtigt werden.

Auswirkungen im Mandantenkreis der KC Risk AG

Die Auswirkungen durch die CRR III hängen stark von der Portfoliozusammensetzung der einzelnen Bank ab. Belastend wirken ein hoher Bestand an Bankanleihen, insbesondere Senior Non-Preferred, und die Finanzierung von einkommensgenerierenden Immobilien ohne Realkreditausweis. Entlastend wirkt ein hoher Bestand an „klassischen“ privaten Wohnbaufinanzierungen mit niedrigen Beleihungsausläufen. Eine Gegenüberstellung der Gesamtrisikobeträge im Mandantenkreis zwischen dem 31. Dezember 2024 (CRR II) und dem 31. März 2025 (CRR III) zeigt folgende Veränderung des Gesamtrisikobetrags. Zum 31. März 2025 ist zudem das Neugeschäft der ersten 3 Monate enthalten, dies ändert aber nichts an der generellen Aussagekraft.

Quelle: Eigene Berechnung & Darstellung

Während bei fünf Banken sogar eine Reduzierung des Gesamtrisikobetrags festgestellt werden konnte, betrug der Anstieg in der Spitze bis zu ca. 18 %. Im Durchschnitt erhöhte sich der Gesamtrisikobetrag um ca. 7 %.

Fazit

Durch die CRR III fand sowohl im Eigen- als auch im Kundengeschäft eine größere Differenzierung der Risikogewichte statt. Eine fortlaufende Analyse der Bestände ist daher zielführend, um die immer knapper werdende Ressource Eigenkapital möglichst effizient einzusetzen. Im Eigengeschäft liegt der Fokus dabei auf der Festlegung einer passenden Asset Allokation, im Kundengeschäft auf der richtigen Verschlüsselung und Berücksichtigung bei der Konditionsvergabe. 

Thomas Sachs
Thomas Sachs
Senior Consultant

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