Regulatorischer Dschungel – mit der KC Risk AG bleiben Sie auf Kurs
MiFID II – Systematische Internalisierung – DPE-Regime -> Vorsicht bei WP-Verkäufen im Depot-A
Bei Wertpapierverkäufen im Depot A ist der Verkäufer immer verpflichtet, eine Meldung im Sinne der Nachhandelstransparenz abzugeben. Die von der KC Risk AG ausgewählten Kontrahenten übernehmen diese Meldungen entweder in ihrem Eigenschaft als "Systematische Internalisierer" oder im Rahmen einer vertraglichen Regelung.
Mit der Einführung einer neuen EU-Verordnung werden die bisherigen Transparenzpflichten durch das sogenannte DPE-Regime abgelöst. In diesem regulatorischen Dschungel sieht es die KC Risk AG als ihre Verpflichtung an, die aufsichtsrechtliche Sicherheit für ihre Kunden zu gewährleisten. Nach intensiven Gesprächen mit dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) und unseren Kontrahenten können wir unseren Mandanten versichern, dass derzeit kein Handlungsbedarf besteht.
Die im Rahmen des DPE-Regimes erforderlichen Meldungen werden unverändert ausgelöst und von unseren Kontrahenten abgegeben.